# Monatliche Vergütung und monatliche Pauschalbeträge für die Energiekosten - Änderung

Kundmachung über die Änderung der monatlichen Vergütung und der monatlichen Pauschalbeträge für die Energiekosten

StF: LGBl. Nr. 100/2025

> Das für Personalangelegenheiten zuständige Vorstandsmitglied der NÖ Landesgesundheitsagentur verlautbart gemäß § 5 Abs. 3 der NÖ LGA Dienstwohnungsvergütungsverordnung 2025, LGBl. Nr. 71/2024:

Im RIS seit

18.12.2025

## § 1 Im RIS seit {#par_1}

Ab 1. Jänner 2026 lauten der in § 3 Abs. 1 der NÖ LGA Dienstwohnungsvergütungsverordnung 2025, LGBl. Nr. 71/2024, festgesetzte Betrag für die monatliche Vergütung und die in § 4 Abs. 2 festgesetzten monatlichen Pauschalbeträge für die Energiekosten wie folgt:

1.

Neue monatliche Vergütung gemäß § 3 Abs. 1:

€ 7,05 pro m² Nutzfläche

2.

Neuer monatlicher Pauschalbetrag für Strom inklusive Warmwasser gemäß § 4 Abs. 2 Z 1:

€ 0,72 pro m² Nutzfläche

3.

Neuer monatlicher Pauschalbetrag für Heizung gemäß § 4 Abs. 2 Z 2:

€ 0,72 pro m² Nutzfläche

Im RIS seit

18.12.2025