# 14. Kundmachung:Gesetzwidrigkeit des § 30 Abs. 1 der Satzung des Wohlfahrtsfonds der NÖ Ärztekammer in der Fassung vom 1. Jänner 2012

> Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG:

Kundmachung über die Gesetzwidrigkeit des § 30 Abs. 1 der Satzung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Niederösterreich in der Fassung vom 1. Jänner 2012

> Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 2. Dezember 2014, V 62/2014-6, ausgesprochen, dass die in § 30 Abs. 1 der Satzung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Niederösterreich in der Fassung vom 1. Jänner 2012, kundgemacht auf www.arztnoe.at am 2. Dezember 2011, enthaltene Wortfolge

> “und sind alle Vorschreibungen zum Wohlfahrtsfonds gedeckt“

> gesetzwidrig war.

> Das Erkenntnis wurde der NÖ Landesregierung am 8. Jänner 2015 zugestellt.