# 19. Kundmachung:NÖ Gemeinde-Verwaltungsabgabentarif 2015

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 2 Abs. 5 des NÖ Landes- und Gemeindeverwaltungsabgabengesetzes, LGBl. 3800-7:

NÖ Gemeinde-Verwaltungsabgabentarif 2015

I.

Ab 1. Februar 2015 lautet der in § 2 Abs. 1 des NÖ Landes- und Gemeinde-Verwaltungsabgabengesetzes, LGBl. 3800-7, für Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinden angeführte Betrag

statt € 1.000,–€ 1.095,–

II.

Ab 1. Februar 2015 lautet der Tarif über das Ausmaß der Verwaltungsabgaben in den Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinden:

Tarif

über das Ausmaß der Verwaltungsabgaben

A. Allgemeiner Teil

Euro

B. Besonderer Teil

I. Gebrauch des Gemeindewappens

II. Örtliche Veranstaltungspolizei

III. Örtliche Straßenpolizei

für eine einmalige Fahrt14,70

für mehrmalige Fahrten33,90

für eine einmalige Ladetätigkeit14,70

für mehrmalige Ladetätigkeit33,90

höchstens jedoch273,–

IV. Örtliche Gesundheitspolizei

V. Örtliche Baupolizei

mindestens jedoch93,–

die doppelten Ansätze der Tarifposten 29 bis 33

die halben Ansätze der Tarifposten 29 bis 32

VI. Freiwillige Feilbietung beweglicher Sachen

Schätzwertes des

zu versteigernden

Gegenstandes

mindestens jedoch14,70

VII. Örtliches Gewerberecht

VIII. Örtliches Wasserrecht