# 39. Verordnung:Erhöhung der Wertgrenzen für den Wirkungsbereich der Gemeindeorgane

> Die NÖ Landesregierung hat am 14. April 2015 aufgrund des § 36 Abs. 4 NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-23, verordnet:

Verordnung über die Erhöhung der Wertgrenzen für den Wirkungsbereich der Gemeindeorgane

### § 1 {#par_1}

An die Stelle des in den § 35 Z 22 lit. g und § 36 Abs. 2 Z 2 und Z 4 NÖ Gemeindeordnung 1973 genannten Betrages von € 42.000,00 tritt der Betrag von € 47.082,00.

### § 2 {#par_2}

Diese Verordnung tritt am 1. Mai 2015 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Erhöhung der Wertgrenzen für den Wirkungsbereich der Gemeindeorgane, LGBl. 1000/15, außer Kraft.