# 46. Kundmachung:Aufnahmebezirke der NÖ Landeskrankenhäuser für Psychiatrie und Neurologie Mauer bei Amstetten und Klosterneuburg - Aufhebung

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 76 des NÖ Krankenanstaltengesetzes, LGBl. 9440-39:

Aufhebung der Kundmachung über die Aufnahmebezirke der NÖ Landeskrankenhäuser für Psychiatrie und Neurologie Mauer bei Amstetten und Klosterneuburg

> Die Kundmachung über die Aufnahmebezirke der NÖ Landeskrankenhäuser für Psychiatrie und Neurologie Mauer bei Amstetten und Klosterneuburg, LGBl. 9440/20, wird aufgehoben.