# 48. Verordnung:NÖ Dienstausbildungsverordnung - Änderung

Die NÖ Landesregierung hat am 19. Mai 2015 aufgrund des § 17 NÖ Landes-Bedienstetengesetzes, LGBl. 2100 in der Fassung LGBl. Nr. 33/2015, verordnet:

Änderung der NÖ Dienstausbildungsverordnung

> Die NÖ Dienstausbildungsverordnung, LGBl. 2100/2, wird wie folgt geändert:

1. Im § 2 lautet in der Tabelle die Spalte „Dienstausbildung/Dienstprüfung“ in der Zeile mit der Bezeichnung „1“:

„NÖ Dienstausbildungs- und Dienstprüfungsverordnung Modul 1, LGBl. Nr. 47/2015.“

2. Im § 2 wird in der Tabelle in der Zeile mit der Bezeichnung „6“ in der Spalte „Dienstausbildung/Dienstprüfung“ die Wortfolge „NÖ Dienst- und Dienstprüfungsverordnung“ durch die Wortfolge „NÖ Dienstausbildungs- und Dienstprüfungsverordnung“ ersetzt.

3. Im § 2 entfällt in der Tabelle in der Spalte „Dienstausbildung/Dienstprüfung“ in der Zeile mit der Bezeichnung „6“ die Wortfolge „Verordnung betreffend die Prüfung für den höheren land- und forstwirtschaftlichen Inspektionsdienst, LGBl. 2200/30;“.

4. Im § 3 erhält der bisherige Text die Bezeichnung Abs. 1. Folgender Abs. 2 wird angefügt:

„(2) § 2 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 48/2015 tritt mit 1. Juli 2015 in Kraft. Abweichend davon kommt auf Prüflinge die bereits vor dem 1. Juli 2015 zu einer Dienstprüfung im Verweisungsbereich des Dienstausbildungsmoduls 1 angetreten sind und diese nicht bestanden haben, die bis zum 30. Juni 2015 geltende Fassung des § 2 weiterhin zur Anwendung.“