# 49. Verordnung:NÖ Dienstprüfungsverweisungsverordnung - Änderung

> Die NÖ Landesregierung hat am 19. Mai 2015 aufgrund des § 118 der Dienstpragmatik der Landesbeamten 1972, LGBl. 2200 in der Fassung LGBl. Nr. 32/2015, und des § 21 des Landes-Vertragsbedienstetengesetzes, LGBl. 2300 in der Fassung LGBl. Nr. 34/2015, verordnet:

Änderung der NÖ Dienstprüfungsverweisungsverordnung

> Die NÖ Dienstprüfungsverweisungsverordnung, LGBl. 2200/19, wird wie folgt geändert:

1. Im § 1 werden in der Tabelle nach der Zeile mit der Bezeichnung „Prüfung für den Wirtschaftsfachdienst“ folgende Zeile angefügt:

„Prüfung für den mittleren

Bau- und technischen Dienst

1

Prüfung für den mittleren Agrardienst

1

Prüfung für den Kanzleidienst einschließlich Verwaltungshilfsdienst

und Telefondienst

1

2. Im § 2 erhält der bisherige Text die Bezeichnung Abs. 1. Folgender Abs. 2 wird angefügt:

„(2) § 1 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 49/2015 tritt mit 1. Juli 2015 in Kraft.“