# 50. Verordnung:Dienstprüfung Kanzlei - Aufhebung

> Die NÖ Landesregierung hat am 19. Mai 2015 aufgrund des § 118 der Dienstpragmatik der Landesbeamten 1972, LGBl. 2200 in der Fassung LGBl. Nr. 32/2015, und des § 21 des Landes-Vertragsbedienstetengesetzes, LGBl. 2300 in der Fassung LGBl. Nr. 34/2015, verordnet:

Aufhebung der Verordnung über die Prüfung für den Kanzleidienst einschließlich Verwaltungshilfsdienst und Telefondienst

> Die Verordnung über die Prüfung für den Kanzleidienst einschließlich Verwaltungshilfsdienst und Telefondienst, LGBl. 2200/23, wird aufgehoben. Die Aufhebung tritt am 1. Juli 2015 in Kraft.