# 81. Verordnung:NÖ Musikschulplan - Änderung

> Die NÖ Landesregierung hat am 3. August 2015 aufgrund der §§ 1 und 3 des NÖ Raumordnungsgesetzes 2014, LGBl. Nr. 3/2015, und der §§ 9, 10 und 12 Abs. 2 des NÖ Musikschulgesetzes 2000, LGBl. 5200-2, verordnet:

Änderung des NÖ Musikschulplans

> Der NÖ Musikschulplan, LGBl. 5200/2, wird wie folgt geändert:

1. Im § 4 erhält der bisherige Text die Bezeichnung Abs. 1. Folgender Abs. 2 wird angefügt:

„(2) Anlage 1 und Anlage 2 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 81/2015 treten am 1.9.2015 in Kraft.“

2. Anlage 1 lautet:

3. Anlage 2 lautet: