# 92. Verordnung:Gliederung der Gemeinden in Ortsklassen nach ihrer Tourismusbedeutung - Änderung

> Die NÖ Landesregierung hat am 29. September 2015 aufgrund des § 3 Abs. 3 lit. b) des NÖ Tourismusgesetzes 2010, LGBl. 7400-2, verordnet:

Änderung der Verordnung über die Gliederung der Gemeinden in Ortsklassen (nach ihrer Tourismusbedeutung)

> Die Verordnung über die Gliederung der Gemeinden in Ortsklassen (nach ihrer Tourismusbedeutung), LGBl. 7400/1, wird wie folgt geändert:

1. In § 2 entfällt nach dem Gemeindenamen „Warth“ der Gemeindename „Weikersdorf am Steinfelde“.

2. In § 4 erhält der bisherige Text die Bezeichnung Abs. 1.

3. Dem § 4 wird folgender Abs. 2 angefügt:

„(2) § 2 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 92/2015 tritt mit 1. Jänner 2016 in Kraft.“