# 16. Verordnung:Schulsprengel der Neuen NÖ Mittelschulen und die Mittelschulgemeinden in Niederösterreich - Änderung

> Die NÖ Landesregierung hat am 23. Februar 2016 auf Grund der §§ 6, 23 und 41 Abs. 4 des NÖ Pflichtschulgesetzes, LGBl. 5000 in der Fassung LGBl. Nr. 76/2015, verordnet:

Änderung der Verordnung über die Schulsprengel der Neuen NÖ Mittelschulen und die Mittelschulgemeinden in Niederösterreich

> Die Verordnung über die Schulsprengel der Neuen NÖ Mittelschulen und die Mittelschulgemeinden in Niederösterreich, LGBl. 5000/10, wird im Artikel I wie folgt geändert:

1. Im Verwaltungsbezirk Krems wird dem Standort St. Leonhard am Hornerwald die Wortfolge „(stillgelegt; die Schüler aus dem Einzugsbereich der Katastralgemeinden St. Leonhard/Wilhalm, Wolfshoferamt und Untertautendorferamt werden der Mittelschule Gars am Kamp und die SchülerInnen der Katastralgemeinde Obertautendorferamt der Mittelschule Gföhl zugewiesen)“ angefügt.

2. Im Verwaltungsbezirk St.Pölten entfällt vor der Sprengelbezeichnung „Pyhra“ das „x".

3. In der Stadt mit eigenem Statut St.Pölten entfällt im Sprengel die Wortfolge „Weißenkirchen an der".