# 19. Verordnung:Schulsprengel und Schulgemeinden der Polytechnischen Schulen in Niederösterreich - Änderung

> Die NÖ Landesregierung hat am 23. Februar 2016 auf Grund der §§ 6, 8 Abs. 5 und 36 des NÖ Pflichtschulgesetzes, LGBl. 5000 in der Fassung LGBl. Nr. 76/2015, verordnet:

Änderung der Verordnung über die Schulsprengel und Schulgemeinden derPolytechnischen Schulen in Niederösterreich

> Die Verordnung über die Schulsprengel und Schulgemeinden der Polytechnischen Schulen in NÖ, LGBl. 5000/40, wird im Artikel I wie folgt geändert:

1. Im Verwaltungsbezirk Baden lauten Standort und Sprengel Ebreichsdorf:

2. Im Verwaltungsbezirk Wien-Umgebung lauten Standort und Sprengel Himberg:

3. Im Verwaltungsbezirk Wien-Umgebung entfallen Standort und Sprengel Schwechat.

4. In der Stadt mit eigenem Statut St.Pölten entfällt im Sprengel die Wortfolge „Weißenkirchen an der".