# 27. Verordnung:NÖ Schülerheimverordnung Lernmittelbeitragsverordnung Arbeitsmittelbeitragsverordnung - Änderung

> Die NÖ Landesregierung hat am 3. Mai 2016 aufgrund des § 10 Abs. 3 des NÖ Landwirtschaftlichen Schulgesetzes, LGBl. 5025-11, verordnet:

Änderung der NÖ Schülerheim-, Lern- und Arbeitsmittelbeitragsverordnung

> Die NÖ Schülerheim-, Lern- und Arbeitsmittelbeitragsverordnung, LGBl. 5025/3, wird wie folgt geändert:

1. § 1 Abs. 1 lautet:

„(1) Der Schülerheimbeitrag an öffentlichen Landwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen beträgt für Schüler, die im angegliederten Schülerheim

mit zwei Semestern

Fünftage-Unterrichtswoche

€ 3.003,–

Sechstage-Unterrichtswoche

€ 3.304,–

mit einem Semester

Fünftage-Unterrichtswoche

€ 1.501,50

Sechstage-Unterrichtswoche

€ 1.652,–

die kein Semester dauert

je Fünftage-Unterrichtswoche

€ 75,–

je Sechstage-Unterrichtswoche

€ 82,50

Vollverpflegung

Verpflegung ohne Frühstück und Abendessen

mit zwei Semestern

Fünftage-Unterrichtswoche

€ 1.671,–

€ 1.337,–

Sechstage-Unterrichtswoche

€ 1.838,–

€ 1.470,–

mit einem Semester

Fünftage-Unterrichtswoche

€ 835,50

€ 668,50

Sechstage-Unterrichtswoche

€ 919,–

€ 735,–

die kein Semester dauert

je Fünftage-Unterrichtswoche

€ 41,70

€ 33,40

je Sechstage-Unterrichtswoche

€ 45,90

€ 36,80“

2. Im § 3 wird folgender Abs. 3 angefügt:

„(3) § 1 Abs. 1 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 27/2016 tritt mit 5. September 2016 in Kraft.“