# 39. Gesetz: NÖ Wasserwirtschaftsfondsgesetz - Änderung

Der Landtag von Niederösterreich hat am 21. April 2016 beschlossen:

Änderung des NÖ Wasserwirtschaftsfondsgesetzes

> Das NÖ Wasserwirtschaftsfondsgesetz, LGBl. 1300, wird wie folgt geändert:

1. Im § 2 Abs. 1 lit. c) wird das Wort „Feuerlöschanlagen“ durch das Wort „Löschwasserversorgungsanlagen“ ersetzt.

2. Im § 2 Abs. 1 erhalten die lit. e und f die Bezeichnung lit. f und g. § 2 Abs. 1 lit. e (neu) lautet:

3. § 3 Abs. 3 lautet:

„(3) Für Anlagen gem. § 2 Abs. 1 lit.a darf das Höchstausmaß der Förderung 40 % der Investitionskosten und das im Rahmen einer Pauschalierung festgelegte Förderungsausmaß nicht überschreiten.“

4. Im § 3 Abs. 5 tritt anstelle des Zitates „§ 2 Abs. 1 lit.c bis e“ das Zitat „§ 2 Abs. 1 lit.c bis f“.

5. Im § 3 Abs. 6 tritt anstelle des Zitates „§ 2 Abs. 1 lit.f“ das Zitat „§ 2 Abs. 1 lit.g“.

6. Im § 4a Abs. 1 Z 1 tritt anstelle des Zitates „BGBl. I Nr. 74/2008“ das Zitat „BGBl. I Nr. 51/2015“.

7. Im § 4a Abs. 2 tritt anstelle des Zitates „§ 2 Abs. 1 lit.f“ das Zitat „§ 2 Abs. 1 lit.g“.