# 41. Verordnung:Wertsicherung der Nächtigungstaxe - Änderung

> Die NÖ Landesregierung hat am 7. Juni 2016 aufgrund § 12 Abs. 6 lit. b) des NÖ Tourismusgesetzes 2010, LGBl. 7400-2, verordnet:

Änderung der Verordnung über die Wertsicherung der Nächtigungstaxe

> Die Verordnung über die Wertsicherung der Nächtigungstaxe, LGBl. Nr. 60/2015, wird wie folgt geändert:

1. In § 1 lautet der Einleitungssatz:

„Die Höhe der Nächtigungstaxe beträgt ab 1. Jänner 2017 für Gemeinden folgender Ortsklassen pro Person und Nächtigung:“

2. In § 1 wird der Betrag „€ 1,50“ durch den Betrag „€ 1,60“ ersetzt.

3. In § 2 erhält der bisherige Text die Bezeichnung Abs. 1.

4. Dem § 2 wird folgender Abs. 2 angefügt:

„(2) § 1 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 41/2016 tritt am 1. Jänner 2017 in Kraft.“