# 66. Gesetz:NÖ Pflichtschulgesetz - Änderung

> Der Landtag von Niederösterreich hat am 7. Juli 2016 in Ausführung des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962, in der Fassung BGBl. I Nr. 104/2015 beschlossen:

Änderung des NÖ Pflichtschulgesetzes

> Das NÖ Pflichtschulgesetz, LGBl. 5000, wird wie folgt geändert:

1. In den §§ 28 Abs. 2 Z 9 und Abs. 7, 32 Abs. 1 lit.c und Abs. 3 Z 1 wird jeweils die Wortfolge „schwerstbehinderte Kinder“ durch die Wortfolge „Kinder mit erhöhtem Förderbedarf“ ersetzt.

2. Im § 32a Abs. 4 wird das Wort „schwerstbehinderte“ durch die Wortfolge „Kinder mit erhöhtem Förderbedarf“ ersetzt.

3. Im § 96 erhält der bisherige Text die Bezeichnung Abs. 1. Folgender Abs. 2 wird angefügt:

„(2) Die §§ 28 Abs. 2 Z 9 und Abs. 7, 32 Abs. 1 lit.c und Abs. 3 Z 1, 32a Abs. 4 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 66/2016 treten mit 1. September 2015 in Kraft.“