# 69. Gesetz:NÖ Wirtschafts- und Tourismusfondsgesetz - Änderung

> Der Landtag von Niederösterreich hat am 7. Juli 2016 beschlossen:

Änderung des NÖ Wirtschafts- und Tourismusfondsgesetzes

> Das NÖ Wirtschafts- und Tourismusfondsgesetzes, LGBl. 7300, wird wie folgt geändert:

1. In § 4 Abs. 2 entfällt die Wortfolge „Zielgruppen von Förderungen, Haftungen und Beteiligungen:“ und wird nach dem Wort „Zielgruppen“ die Wortfolge „von Förderungen“ eingefügt.

2. Dem § 4 wird folgender Abs. 3 angefügt:

„(3) Abweichend von Abs. 2 ist eine Förderung auch dann zulässig, wenn Betriebsstätte, Sitz oder Lage in Niederösterreich nicht vorliegen, aber es sich um ein gemeinsames Projekt mit Rechtsträgern aus anderen Bundesländern oder Staaten handelt und ein wirtschaftlicher, technologischer oder touristischer Nutzen für eine der genannten Zielgruppen in Niederösterreich gegeben ist.“