# 71. Verordnung:Höhe der Vergütung für den Totenbeschauer oder die Totenbeschauerin - Änderung

> Die NÖ Landesregierung hat am 6. September 2016 aufgrund des § 8 Abs. 2 des NÖ Bestattungsgesetzes 2007, LGBl. 9480 in der Fassung LGBl. Nr. 61/2015, verordnet:

Änderung der Verordnung über die Höhe der Vergütung für den Totenbeschauer oder die Totenbeschauerin

> Die Verordnung über die Höhe der Vergütung für den Totenbeschauer oder die Totenbeschauerin, LGBl. 9480/2, wird wie folgt geändert:

1. In § 1 wird der Betrag „€ 53,49“ durch den Betrag „€ 65,50“ ersetzt.

2. In § 2 erhält der bisherige Text die Bezeichnung Abs.1. Folgender Abs.2 wird angefügt:

„(2) § 1 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 71/2016 tritt an dem Monatsersten in Kraft, der der Kundmachung folgt.“