# 104. Verordnung:NÖ Mindeststandardverordnung - Änderung

> Die NÖ Landesregierung hat am 20. Dezember 2016 aufgrund des § 11 des NÖ Mindestsicherungsgesetzes, LGBl. 9205 in der Fassung LGBl. Nr. 103/2016, verordnet:

Änderung der NÖ Mindeststandardverordnung (NÖ MSV)

> Die NÖ Mindeststandardverordnung, LGBl. 9205/1, wird wie folgt geändert:

1. Im § 1 Abs. 1 werden die Beträge wie folgt ersetzt:

„628,32 Euro“ durch „633,35 Euro“

„471,24 Euro“ durch „475,01 Euro“

„314,16 Euro“ durch „316,67 Euro“

„144,51 Euro“ durch „145,67 Euro“.

2. Im § 1 Abs. 2 werden die Beträge wie folgt ersetzt:

„209,43 Euro“ durch „211,11 Euro“

„157,08 Euro“ durch „158,34 Euro“

„104,72 Euro“ durch „105,56 Euro“

„48,17 Euro“ durch „48,56 Euro“.

3. Im § 2 wird der Betrag „67,33 Euro“ durch den Betrag „67,87 Euro“ ersetzt.

4. Dem § 5 wird folgender Abs. 3 angefügt:

„(3) § 1 Abs. 1 und Abs. 2 sowie § 2 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 104/2016 treten am 1. Jänner 2017 in Kraft.“