# 49. Verordnung:Einzugsgebiete der Wildbäche und Lawinen im Land Niederösterreich 2017

> Die Landeshauptfrau von Niederösterreich hat am 11. Juli 2017 aufgrund des § 99 Abs. 5 Forstgesetz 1975, BGBl. Nr. 440/1975 in der Fassung BGBl. I Nr. 56/2016, verordnet:

Verordnung über Einzugsgebiete der Wildbäche und Lawinen im Land Niederösterreich 2017

### § 1 {#par_1}

### Wildbach- und Lawineneinzugsgebiete {#prov_wildbach_und_lawineneinzugsgebiete}

Als Einzugsgebiete von Wildbächen und Lawinen im Land Niederösterreich im Sinne des § 99 Abs. 3 und 4 des Forstgesetzes 1975, BGBl. Nr. 440/1975 in der Fassung BGBl. I Nr. 56/2016, werden die in der Anlage zu dieser Verordnung enthaltenen Einzugsgebiete der Wildbäche und Lawinen festgelegt.

### § 2 {#par_2}

### Geltungsbereich {#prov_geltungsbereich}

Der Geltungsbereich dieser Verordnung umfasst das Land Niederösterreich.

### § 3 {#par_3}

### Schlussbestimmung {#prov_schlussbestimmung}

Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über die Einzugsgebiete der Wildbäche und Lawinen im Land Niederösterreich, LGBl. 6850/9, außer Kraft.