# 67. Gesetz:NÖ Kindergartengesetz 2006 - Änderung

> Der Landtag von Niederösterreich hat am 6. Juli 2017 beschlossen:

Änderung des NÖ Kindergartengesetzes 2006

> Das NÖ Kindergartengesetz 2006, LGBl. 5060, wird wie folgt geändert:

1. § 38 Abs. 1 lautet:

„(1) Die Erhalter der Kindergärten sind ermächtigt, in Vollziehung dieses Gesetzes insbesondere folgende Daten von Kindern zum Zweck der Erfüllung von Aufgaben nach diesem Gesetz automationsunterstützt zu verarbeiten:

2. § 38 Abs. 3 lautet:

„(3) Die Landesregierung ist in Vollziehung dieses Gesetzes ermächtigt, zum Zweck der Wahrnehmung der Aufsicht nach diesem Gesetz sowie der Planung und Steuerung des Kindergartenwesens die in Abs. 1 angeführten Daten automationsunterstützt zu verarbeiten und diese den Erhaltern der Kindergärten zu Zwecken der Verrechnung von Beiträgen an Eltern (Erziehungsberechtigte) zu übermitteln.“

3. Im § 41 wird folgender Abs. 6 angefügt:

„(6) § 38 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 67/2017 tritt mit 1. September 2017 in Kraft.“