# 94. Verordnung:Bildung von Sanitätsgemeinden

> Die NÖ Landesregierung hat am 28. November 2017 aufgrund des § 3 des NÖ Gemeindeärztegesetzes 1977, LGBl. 9400-14, verordnet:

Änderung der Verordnung über die Bildung von Sanitätsgemeinden

> Die Verordnung über die Bildung von Sanitätsgemeinden, LGBl. Nr. 28/2016, wird wie folgt geändert:

1. In der Anlage entfällt in der Tabelle die Zeile:

„Albrechtsberg an der Großen Krems

Albrechtsberg an der Großen Krems, Lichtenau im Waldviertel mit den KG Engelschalks, Gloden, Großreinprechts und Kornberg“

2. In der Anlage entfällt in der Tabelle die Zeile:

„Auersthal

Auersthal und Schönkirchen-Reyersdorf“

3. In der Anlage entfällt in der Tabelle die Zeile:

„Bad Vöslau

Bad Vöslau und Sooß“

4. In der Anlage entfällt in der Tabelle die Zeile:

„Gföhl

Gföhl und Jaidhof“

5. In der Anlage entfällt in der Tabelle die Zeile:

„Großschönau

Großschönau und Weitra mit der KG Großwolfgers“

6. In der Anlage entfällt in der Tabelle die Zeile:

„Hausbrunn

Altlichtenwarth und Hausbrunn“

7. In der Anlage entfällt in der Tabelle die Zeile:

„Karlstein an der Thaya

Karlstein an der Thaya und Raabs an der Thaya mit der KG Speisendorf“

8. In der Anlage entfällt in der Tabelle die Zeile:

„Matzen-Raggendorf

Matzen-Raggendorf ohne die KG Kleinharras; Prottes“

9. In der Anlage entfällt in der Tabelle die Zeile:

„Oed-Oehling

Oed-Oehling und Zeillern“

10. In der Anlage entfällt in der Tabelle die Zeile:

„Straning-Grafenberg

Straning-Grafenberg, Maissau mit der KG Limberg, Sitzendorf an der Schmida mit der KG Niederschleinz“

11. In der Anlage entfällt in der Tabelle die Zeile:

„Wimpassing

Altendorf, Grafenbach-St. Valentin und Wimpassing“