# 101. Verordnung:Kosten der feuerpolizeilichen Beschau - Änderung

> Die NÖ Landesregierung hat am 12. Dezember 2017 aufgrund des § 15 Abs. 8 des NÖ Feuerwehrgesetzes 2015, LGBl. Nr. 85/2015 in der Fassung LGBl. Nr. 69/2017, verordnet:

Änderung der Verordnung über die Kosten der feuerpolizeilichen Beschau

> Die Verordnung über die Kosten der feuerpolizeilichen Beschau, LGBl. Nr. 118/2015, wird wie folgt geändert:

1. Im § 1 Abs. 1 Z 1 wird der Betrag „€ 44,35“ durch den Betrag „€ 44,86“ ersetzt.

2. Im § 1 Abs. 1 Z 2 wird der Betrag „€ 44,35“ durch den Betrag „€ 44,86“ und der Betrag „€ 25,65“ durch den Betrag „€ 25,94“ ersetzt.

3. Im § 1 Abs. 1 Z 3 wird der Betrag von „€ 37,49“ durch den Betrag „€ 37,92“ ersetzt.

4. Im § 1 Abs. 2 Z 1 wird der Betrag von „€ 25,65“ durch den Betrag „€ 25,94“ ersetzt.

5. Im § 1 Abs. 2 Z 2 wird der Betrag von „€ 37,49“ durch den Betrag „€ 37,92“ ersetzt.

6. Im § 1 Abs. 3 Z 1 wird der Betrag von „€ 25,65“ durch den Betrag „€ 25,94“ ersetzt.

7. Im § 1 Abs. 3 Z 2 wird der Betrag von „€ 37,49“ durch den Betrag „€ 37,92“ ersetzt.

8. Im § 1 Abs. 5 wird der Betrag von „€ 18,76“ durch den Betrag „€ 18,97“ ersetzt.

9. Im § 1 Abs. 6 wird der Betrag von „€ 37,49“ durch den Betrag „€ 37,92“ ersetzt.

10. Im § 4 wird folgender Abs. 3 angefügt:

„(3) § 1 Abs. 1, 2, 3, 5 und 6 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 101/2017 treten am 1. Jänner 2018 in Kraft.“