# 105. Verordnung:Erhöhung des Beitrages des Landes NÖ zur Finanzierung des NÖ Gesundheits- und Sozialfonds - Änderung

> Die NÖ Landesregierung hat am 19. Dezember 2017 aufgrund des § 70 Abs. 3 des NÖ Krankenanstaltengesetzes, LGBl. 9440 in der Fassung LGBl. Nr. 93/2017, verordnet:

Änderung der Verordnung über die Erhöhung des Beitrages des Landes NÖ zur Finanzierung des NÖ Gesundheits- und Sozialfonds

> Die Verordnung über die Erhöhung des Beitrages des Landes NÖ zur Finanzierung des NÖ Gesundheits- und Sozialfonds, LGBl. 9450/2, wird wie folgt geändert:

1. § 1 lautet:

### „§ 1 {#prov_1}

Der Faktor, um den der Beitrag des Landes Niederösterreich erhöht wird, wird für das Jahr 2018 mit 3,5 % festgelegt.“

2. Dem § 2 wird folgender Abs. 4 angefügt:

„(4) § 1 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 105/2017 tritt am 1. Jänner 2018 in Kraft.“