# 14. Gesetz:NÖ Nationalparkgesetz - Änderung

> Der Landtag von Niederösterreich hat am 14. Dezember 2017 beschlossen:

Änderung des NÖ Nationalparkgesetzes

> Das NÖ Nationalparkgesetz, LGBl. 5505, wird wie folgt geändert:

1. § 4 Abs. 1 Z 4 lautet:

2. § 5 Abs. 2 lautet:

„(2) In Naturzonen ist unbeschadet der Bestimmungen der Abs. 1, 3, 4 und 5 jeder Eingriff in die Natur und in den Naturhaushalt sowie jede Beeinträchtigung des Landschaftsbildes verboten.

3. § 5 Abs. 3 Z 2 lautet:

4. Im § 5 Abs. 3 Z 3 wird am Ende der Punkt durch einen Strichpunkt ersetzt und werden folgende Z 4 bis 6 angefügt:

5. Im § 5 erhält der Absatz 4 die Bezeichnung Abs. 5. § 5 Abs. 4 (neu) lautet:

„(4) Die Landesregierung kann in einer Verordnung nach § 3 Abs. 2 weitere Ausnahmen vom Eingriffsverbot festlegen, soweit dies mit den Zielen des Nationalparks (§ 2 Abs. 1) nicht im Widerspruch steht.“

6. Im § 6 Abs. 3 wird das Zitat „§ 5 Abs. 3“ durch das Zitat „§ 5 Abs. 3 und 4“ ersetzt.

7. § 6 Abs. 4 lautet:

„ (4) § 5 Abs. 5 gilt sinngemäß.“