# 91. Verordnung:Mittelfristige Finanzpläne der Gemeinden und die Haftungsobergrenzen der Gemeinden - Änderung

> Die NÖ Landesregierung hat am 18. Dezember 2018 aufgrund des § 72 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000 in der Fassung LGBl. Nr. 12/2018, verordnet:

Änderung der Verordnung über die mittelfristigen Finanzpläne der Gemeinden und die Haftungsobergrenzen der Gemeinden

> Die Verordnung über die mittelfristigen Finanzpläne der Gemeinden und die Haftungsobergrenzen der Gemeinden, LGBl. 1000/11, wird wie folgt geändert:

1. Der Titel lautet:

„Verordnung über die mittelfristigen Finanzpläne der Gemeinden“

2. Vor dem § 1 entfällt die Wortfolge:

#### „Abschnitt I

#### Mittelfristige Finanzpläne der Gemeinden“

3. Abschnitt II entfällt.

4. § 11 erhält die Bezeichnung § 3.

5. Nach § 10 wird folgender § 11 angefügt:

### „§ 11 {#prov_11}

### Schlussbestimmung {#prov_schlussbestimmung}

Der Titel sowie § 3 treten am 1. Jänner 2019 in Kraft. Gleichzeitig treten die Wortfolge vor § 1 sowie der Abschnitt II außer Kraft.“