# 3. Verordnung: NÖ Mindeststandardverordnung (NÖ MSV) - Änderung

> Die NÖ Landesregierung hat am 8. Jänner 2019 aufgrund des § 11 des NÖ Mindestsicherungsgesetzes, LGBl. 9205 in der Fassung LGBl. Nr. 23/2018, verordnet:

Änderung der NÖ Mindeststandardverordnung (NÖ MSV)

> Die NÖ Mindeststandardverordnung, LGBl. 9205/1, wird wie folgt geändert:

1. Im § 1 Abs. 1 werden die Beträge wie folgt ersetzt:

„647,28 Euro“ durch „664,10 Euro“

„485,46 Euro“ durch „498,08 Euro“

„323,64 Euro“ durch „332,06 Euro“

„148,88 Euro“ durch „152,75 Euro“.

2. Im § 1 Abs. 2 werden die Beträge wie folgt ersetzt:

„215,76 Euro“ durch „221,37 Euro“

„161,82 Euro“ durch „166,02 Euro“

„107,88 Euro“ durch „110,68 Euro“

„49,62 Euro“ durch „50,91 Euro“.

3. § 1a entfällt.

4. Im § 2 wird der Betrag „69,36 Euro“ durch den Betrag „71,16 Euro“ ersetzt.

5. § 3 Abs. 1 erster Satz lautet:

„Die Geldleistungen nach §§ 1 und 2 sind 12 Mal pro Jahr zu gewähren.“

6. Dem § 5 wird folgender Abs. 5 angefügt:

„(5) § 1 Abs. 1 und Abs. 2 sowie § 2 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 3/2019 treten am 1. Jänner 2019 in Kraft.“