# 4. Verordnung: Kosten der feuerpolizeilichen Beschau - Änderung

> Die NÖ Landesregierung hat am 8. Jänner 2019 aufgrund des § 15 Abs. 8 des NÖ Feuerwehrgesetzes 2015, LGBl. Nr. 85/2015 in der Fassung LGBl. Nr. 23/2018, verordnet:

Änderung der Verordnung über die Kosten der feuerpolizeilichen Beschau

> Die Verordnung über die Kosten der feuerpolizeilichen Beschau, LGBl. Nr. 118/2015, wird wie folgt geändert:

1. Im § 1 Abs. 1 Z 1 wird der Betrag „€ 44,86“ durch den Betrag „€ 45,88“ ersetzt.

2. Im § 1 Abs. 1 Z 2 wird der Betrag „€ 44,86“ durch den Betrag „€ 45,88“ und der Betrag „€ 25,94“ durch den Betrag „€ 26,53“ ersetzt.

3. Im § 1 Abs. 1 Z 3 wird der Betrag „€ 37,92“ durch den Betrag „€ 38,78“ ersetzt.

4. Im § 1 Abs. 2 Z 1 wird der Betrag „€ 25,94“ durch den Betrag „€ 26,53“ ersetzt.

5. Im § 1 Abs. 2 Z 2 wird der Betrag „€ 37,92“ durch den Betrag „€ 38,78“ ersetzt.

6. Im § 1 Abs. 3 Z 1 wird der Betrag „€ 25,94“ durch den Betrag „€ 26,53“ ersetzt.

7. Im § 1 Abs. 3 Z 2 wird der Betrag „€ 37,92“ durch den Betrag „€ 38,78“ ersetzt.

8. Im § 1 Abs. 5 wird der Betrag „€ 18,97“ durch den Betrag „€ 19,40“ ersetzt.

9. Im § 1 Abs. 6 wird der Betrag „€ 37,92“ durch den Betrag „€ 38,78“ ersetzt.