# 7. Verordnung:Gestaltung der Drucksorten zur Vollziehung der NÖ Gemeinderatswahlordnung 1994 - Änderung

> Die NÖ Landesregierung hat am 22. Jänner 2019 aufgrund des § 73 NÖ Gemeinderatswahlordnung 1994, LGBl. 0350 in der Fassung LGBl. Nr. 23/2018, verordnet:

Änderung der Verordnung über die Gestaltung der Drucksorten zur Vollziehung der NÖ Gemeinderatswahlordnung 1994

> Die Verordnung über die Gestaltung der Drucksorten zur Vollziehung der NÖ Gemeinderatswahlordnung 1994, LGBl. 0350/2, wird wie folgt geändert:

1. In der Anlage lautet das Muster 6:

2. In der Anlage lautet das Muster 8:

3. In der Anlage lautet das Muster 11: