# 47. Verordnung: Errichtung von Außenstellen des Unabhängigen Verwaltungssenates - Aufhebung

> Die NÖ Landesregierung hat am 14. Mai 2019, aufgrund des Art. 18 Abs. 2 B-VG verordnet:

Aufhebung der Verordnung über die Errichtung von Außenstellen des Unabhängigen Verwaltungssenates

Die Verordnung über die Errichtung von Außenstellen des Unabhängigen Verwaltungssenates, LGBl. 0015/1, wird aufgehoben.