# 50. Verordnung:NÖ Dienstausbildungs- und Dienstprüfungsverordnung Modul 1 - Änderung

> Die NÖ Landesregierung hat am 18. Juni 2019 aufgrund des § 17 NÖ Landes-Bedienstetengesetz, LGBl. 2100 in der Fassung LGBl. Nr. 10/2019, verordnet:

Änderung der NÖ Dienstausbildungs- und Dienstprüfungsverordnung Modul 1

> Die NÖ Dienstausbildungs- und Dienstprüfungsverordnung Modul 1, LGBl. Nr. 47/2015, wird wie folgt geändert:

1. § 2 lautet:

### „§ 2 {#prov_2}

### Schriftliche Prüfung {#prov_schriftliche_prufung}

(1) Die schriftliche Prüfung umfasst den Gegenstand Kanzleiwesen:

(2) Die schriftliche Prüfung erfolgt am Computer.

(3) Bei der schriftlichen Prüfung ist bei der Wahl der Aufgabenstellung darauf zu achten, dass die Prüfung innerhalb von 1 Stunde abgelegt werden kann.

2. Im § 5 erhält der bisherige Text die Bezeichnung Abs. 1. Folgender Abs. 2 wird angefügt:

„(2) § 2 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 50/2019 tritt mit 1. Juli 2019 in Kraft.“