# 77. Verordnung:Gestaltung der Drucksorten zur Vollziehung der NÖ Gemeinderatswahlordnung 1994

> Die NÖ Landesregierung hat am 10. September 2019 aufgrund des § 73 NÖ Gemeinderatswahlordnung 1994, LGBl. 0350 in der Fassung LGBl. Nr. 72/2019, verordnet:

Änderung der Verordnung über die Gestaltung der Drucksorten zur Vollziehung der NÖ Gemeinderatswahlordnung 1994

> Die Verordnung über die Gestaltung der Drucksorten zur Vollziehung der NÖ Gemeinderatswahlordnung 1994, LGBl. 0350/2, wird wie folgt geändert:

1. Im § 1 wird folgender Satz angefügt: „Die Zustimmungserklärung gemäß Muster 6 der Anlage ist jedoch auch in Form einer Liste, in die die Namen mehrerer wahlwerbender Personen mit ihren Unterschriften eingetragen werden, darstellbar.“

2. In der Anlage lautet das Muster 5:

3. In der Anlage lautet das Muster 6:

4. In der Anlage lautet das Muster 12:

5. In der Anlage lautet das Muster 16:

6. In der Anlage lautet das Muster 17:

7. In der Anlage lautet das Muster 18:

8. In der Anlage lautet das Muster 19: