# 79. Verordnung:Ausschreibung der Gemeinderatswahlen für alle Gemeinden Niederösterreichs mit Ausnahme der Stadtgemeinde Stockerau, der Stadtgemeinde Wolkersdorf im Weinviertel, der Marktgemeinde Pillichsdorf und der Städte mit eigenem Statut

> Die NÖ Landesregierung hat am 17. September 2019 auf Grund des § 1 der NÖ Gemeinderatswahlordnung 1994, LGBl. 0350 in der Fassung LGBl. Nr. 72/2019, in Verbindung mit § 20 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000 in der Fassung LGBl. Nr. 45/2019, verordnet:

Verordnung über die Ausschreibung der Gemeinderatswahlen für alle Gemeinden Niederösterreichs mit Ausnahme der Stadtgemeinde Stockerau, der Stadtgemeinde Wolkersdorf im Weinviertel, der Marktgemeinde Pillichsdorf und der Städte mit eigenem Statut

Für die Gemeinderatswahlen aller Gemeinden Niederösterreichs mit Ausnahme der Stadtgemeinde Stockerau, der Stadtgemeinde Wolkersdorf im Weinviertel, der Marktgemeinde Pillichsdorf und der Städte mit eigenem Statut wird als Wahltag

Sonntag, der 26. Jänner 2020

21. Oktober 2019.