# 82. Gesetz:Gliederung des Landes Niederösterreich in Gemeinden - Änderung

> Der Landtag von Niederösterreich hat am 19. September 2019 beschlossen:

Änderung des Gesetzes über die Gliederung des Landes Niederösterreich in Gemeinden

> Das Gesetz über die Gliederung des Landes Niederösterreich in Gemeinden, LGBl. 1030, wird wie folgt geändert:

1. Im § 1 wird die Wortfolge „Neudorf bei Staatz“ durch die Wortfolge „Neudorf im Weinviertel“ ersetzt.

2. Im § 1 wird nach der Wortfolge „Pernitz Marktgemeinde“ das Wort „Perschling“ eingefügt.

3. Im § 1 entfällt die Wortfolge „Weißenkirchen an der Perschling“.