# 88. Verordnung:Gestaltung der Drucksorten zur Vollziehung der NÖ Landwirtschaftskammer-Wahlordnung 2018

> Die NÖ Landesregierung hat am 5. November 2019 aufgrund des § 88 der NÖ Landwirtschaftskammer-Wahlordnung 2018, LGBl. Nr. 1/2019 in der Fassung LGBl. Nr. 39/2019, verordnet:

Verordnung über die Gestaltung der Drucksorten zur Vollziehung der NÖ Landwirtschaftskammer-Wahlordnung 2018

Zur Vollziehung der NÖ Landwirtschaftskammer-Wahlordnung 2018 (NÖ LK-WO), LGBl. Nr. 1/2019, müssen die in der Anlage enthaltenen Muster verwendet werden.

### Anlage {#prov_anlage}

Anlage 1:

Kundmachung der Verordnung über die Ausschreibung der Wahlen in die NÖ Landwirtschaftskammern

Anlage 2:

Kundmachung der Mitglieder der Gemeinde-/Sprengelwahlbehörde

Anlage 3:

Kundmachung der Mitglieder der Bezirkswahlbehörde

Anlage 4:

Wählerverzeichnis

Anlage 5:

Auflegung des Wählerverzeichnisses

Anlage 6:

Verständigung der betroffenen Person über den Berichtigungsantrag

Anlage 7:

Kundmachung der Festsetzung des Wahllokals, der Verbotszone und der Wahlzeit für eine Gemeinde, die nicht in Wahlsprengel eingeteilt ist

Anlage 8:

Kundmachung der Festsetzung der Wahlsprengel, der Wahllokale, der Verbotszone und der Wahlzeit für eine Gemeinde, die in Wahlsprengel eingeteilt ist

Anlage 9:

Überkuvert für die Wahlkarte

Anlage 10:

Wahlkarte

Anlage 11:

Verzeichnis der Überkuverts und der Wahlkarten ohne Überkuverts

Anlage 12:

Amtlicher Stimmzettel für die Wahl in die Bezirksbauernkammer

Anlage 13:

Amtlicher Stimmzettel für die Wahl in die Landes-Landwirtschaftskammer

Anlage 14:

Abstimmungsverzeichnis

Anlage 15:

Niederschrift der Sprengelwahlbehörde über die Vorgänge bei den Wahlen

Anlage 16:

Niederschrift der Gemeindewahlbehörde für eine Gemeinde, die nicht in Wahlsprengel unterteilt ist, über die Vorgänge bei den Wahlen

Anlage 17:

Niederschrift der Gemeindewahlbehörde – Wahlkartenkontrollverfahren

Anlage 18:

Niederschrift der Gemeindewahlbehörde – Zusammenrechnung der Sprengelergebnisse

Anlage 19:

Niederschrift der Bezirkswahlbehörde – Ermittlungsverfahren

Anlage 20:

Verlautbarung des Wahlergebnisses der Wahl in die Bezirksbauernkammer