# 91. Verordnung:NÖ Pflegekindergeld-Verordnung 2014 - Änderung

> Die NÖ Landesregierung hat am 12. November 2019 aufgrund des § 65 des NÖ Kinder- und Jugendhilfegesetzes, LGBl. 9270 in der Fassung LGBl. Nr. 23/2018, verordnet:

Änderung der NÖ Pflegekindergeld-Verordnung 2014

> Die NÖ Pflegekindergeld-Verordnung 2014, LGBl. 9270/1, wird wie folgt geändert:

1. Im § 1 Abs. 1 werden die Beträge wie folgt ersetzt:

„€ 596,-“ durch „€ 608,-“

„€ 631,-“ durch „€ 644,-“

2. Im § 2 Abs. 1 wird der Betrag „€ 856,-“ durch den Betrag „€ 872,-“ ersetzt.

3. Im § 8 Abs. 1 werden die Beträge wie folgt ersetzt:

„€ 317,-“ durch „€ 330,-“

„€ 1.390,-“ durch „€ 1.448,-“

4. Im § 8 Abs. 2 wird der Betrag „€ 1.390,-“ durch den Betrag „€ 1.448,-“ ersetzt.

5. In § 14 wird folgender Abs. 6 angefügt:

„(6) § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1, § 8 Abs. 1 und Abs. 2 in der Fassung der Verordnung, LGBl. Nr. 91/2019, treten am 1. Jänner 2020 in Kraft.“