# 93. Verordnung:NÖ Bezirkshauptmannschaften-Verordnung - Änderung

> Die NÖ Landesregierung hat am 26. November 2019 aufgrund des § 1 Abs. 2 des NÖ Bezirkshauptmannschaften-Gesetzes, LGBl. Nr. 96/2015 in der Fassung LGBl. Nr. 45/2019, verordnet:

Änderung der NÖ Bezirkshauptmannschaften-Verordnung

> Die NÖ Bezirkshauptmannschaften-Verordnung, LGBl. Nr. 4/2016, wird wie folgt geändert:

Im § 1 Z 12 wird die Wortfolge „Neudorf bei Staatz“ durch die Wortfolge „Neudorf im Weinviertel“ ersetzt.