# 4. Gesetz:NÖ Agrarbezirksbehörde - Änderung

> Der Landtag von Niederösterreich hat am 21. November 2019 beschlossen:

Änderung des Gesetzes über die NÖ Agrarbezirksbehörde

> Das Gesetz über die NÖ Agrarbezirksbehörde, LGBl. 6075, wird wie folgt geändert:

1. Im § 1 Abs. 1 dritter Satz wird am Satzende der Punkt durch folgende Wortfolge „, der sich des Landesamtsdirektors bedient.“ ersetzt.

2. In der Überschrift des § 4 entfällt die Wortfolge „, Geschäftsverteilung und Dienstbetrieb“.

3. § 4 Abs. 2 entfällt; weiters entfällt bei Abs. 1 die Absatzbezeichnung.