# 21. Verordnung:Geschäftsordnung der NÖ Landesregierung - Änderung

> Die NÖ Landesregierung hat am 27. Februar 2020 aufgrund des Art. 103 Abs. 2 B-VG und des Art. 48 der NÖ Landesverfassung 1979, LGBl. 0001 in der Fassung LGBl. Nr. 45/2019, verordnet:

Änderung der Geschäftsordnung der NÖ Landesregierung

> Die Geschäftsordnung der NÖ Landesregierung, LGBl. 0001/1, wird wie folgt geändert:

In § 2 IV. werden das Wort „Landesrätin“ durch das Wort „Landesrat“ und der Name „Dr.in Petra Bohuslav“ durch den Namen „Mag. Jochen Danninger“ ersetzt.