# 44. Gesetz:NÖ Buschenschankgesetz - Änderung

> Der Landtag von Niederösterreich hat am 7. Mai 2020 beschlossen:

Änderung des NÖ Buschenschankgesetzes

> Das NÖ Buschenschankgesetz, LGBl. 7045, wird wie folgt geändert:

1. § 7 Abs. 2 lautet:

„(2) Zwischen den Ausschankzeiten muss, wenn der Buschenschank innerhalb der gleichen Gemeinde ausgeübt wird, ein Zeitraum von mindestens vier Wochen liegen. Abweichend hiervon muss bis 31.12.2020 zwischen den Ausschankzeiten, wenn der Buschenschank innerhalb der gleichen Gemeinde ausgeübt wird, ein Zeitraum von mindestens 2 Wochen liegen.“

2. Im § 14 erhält der bisherige Text die Bezeichnung Abs. 1 und wird folgender Abs. 2 angefügt:

„(2) § 7 Abs. 2 zweiter Satz in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 44/2020 tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2020 außer Kraft.“