# 47. Verordnung:NÖ Dienstausbildungs- und Dienstprüfungsverordnung Modul 1 - Änderung

> Die NÖ Landesregierung hat am 23. Juni 2020 aufgrund des § 17 NÖ Landes-Bedienstetengesetz, LGBl. 2100 in der Fassung LGBl. Nr. 34/2020, verordnet:

Änderung der NÖ Dienstausbildungs- und Dienstprüfungsverordnung Modul 1

> Die NÖ Dienstausbildungs- und Dienstprüfungsverordnung Modul 1, LGBl. Nr. 47/2015, wird wie folgt geändert:

1. Im § 1 erhält der Text die Bezeichnung Abs. 1.

2. Im § 1 wird folgender Abs. 2 angefügt:

„(2) In den Fächern der Prüfungsgegenstände, ist das jeweils angeführte Kenntnisniveau nachzuweisen:

3. Im § 2 Abs. 1 wird nach dem Wort „Kanzleiwesen“ die Wortfolge „in Grundkenntnissen“ eingefügt.

4. § 3 lautet:

### „§ 3 {#prov_3}

### Mündliche Prüfung {#prov_mundliche_prufung}

Die mündliche Prüfung umfasst folgende Gegenstände:

5. Im § 4 Abs. 1 entfällt das Wort „beamtete“.

6. Im § 5 wird folgender Absatz 3 angefügt:

„(3) Die Bezeichnung in § 1, § 1 Abs. 2, § 2 Abs. 1, § 3 und § 4 Abs. 1 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 47/2020 treten mit 1. Juli 2020 in Kraft.“