# 1. Gesetz:NÖ Sozialhilfegesetz 2000 - Änderung

> Der Landtag von Niederösterreich hat am 19. November 2020 beschlossen:

Änderung des NÖ Sozialhilfegesetzes 2000 (NÖ SHG)

> Das NÖ Sozialhilfegesetz 2000, LGBl. 9200, wird wie folgt geändert:

1. Im Inhaltsverzeichnis wird im Abschnitt 1 nach dem Eintrag „Leistungen 3“ folgende Zeile eingefügt:

„Träger der Sozialhilfe 3a“

2. Im § 3 Abs. 1 wird nach der Z 4 folgende Z 5 eingefügt:

3. Nach dem § 3 wird folgender § 3a eingefügt:

### „§ 3a {#prov_3a}

### Träger der Sozialhilfe {#prov_trager_der_sozialhilfe}

(1) Das Land ist unbeschadet des Abs. 2 Träger der Sozialhilfe.

(2) Die NÖ Landesgesundheitsagentur (NÖ LGA) ist Träger der Sozialhilfe im Rahmen der Sozialen Dienste gemäß § 47 Abs. 2 Z 1 bis 4 für Soziale Einrichtungen, die in der Anlage 1 des NÖ Landesgesundheitsagenturgesetzes (NÖ LGA-G), LGBl. Nr. 1/2020 in der geltenden Fassung, genannt sind.“

4. Im § 79 wird folgender Abs. 11 angefügt:

„(11) Der den § 3a betreffende Eintrag im Inhaltsverzeichnis, § 3 Abs. 1 sowie § 3a in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 1/2021 treten am 1. Jänner 2021 in Kraft.“