# 9. Verordnung: Bildung von Sanitätsgemeinden - Änderung

> Die NÖ Landesregierung hat am 26. Jänner 2021 aufgrund des § 3 des NÖ Gemeindeärztegesetzes 1977, LGBl. 9400 in der Fassung LGBI. Nr. 84/2019, verordnet:

Änderung der Verordnung über die Bildung von Sanitätsgemeinden

> Die Verordnung über die Bildung von Sanitätsgemeinden, LGBl. Nr. 28/2016, wird wie folgt geändert:

1. In der Anlage entfällt in der Tabelle die Zeile:

„Aggsbach Markt

Aggsbach Markt und Maria Laach am Jauerling“

2. In der Anlage entfällt in der Tabelle die Zeile:

„Bad Erlach

Bad Erlach und Walpersbach“

3. In der Anlage entfällt in der Tabelle die Zeile:

„Groß-Siegharts

Dietmanns und Groß-Siegharts“

4. In der Anlage entfällt in der Tabelle die Zeile:

„Hagenbrunn

Enzersfeld und Hagenbrunn“

5. In der Anlage entfällt in der Tabelle die Zeile:

„Litschau

Eisgarn ohne die KG Großradischen; Haugschlag und Litschau“

6. In der Anlage entfällt in der Tabelle die Zeile:

„Markersdorf-Haindorf

Haunoldstein, Markersdorf-Haindorf und

St. Margarethen an der Sierning“

7. In der Anlage entfällt in der Tabelle die Zeile:

„Niederleis

Niederleis, Ernstbrunn mit den KG Au, Klement und Oberleis sowie Ladendorf mit der KG Pürstendorf“

8. In der Anlage entfällt in der Tabelle die Zeile:

„Rohrendorf bei Krems

Gedersdorf und Rohrendorf bei Krems“

9. In der Anlage entfällt in der Tabelle die Zeile:

„Schwarzau am Steinfeld

Breitenau und Schwarzau am Steinfeld“

10. In der Anlage entfällt in der Tabelle die Zeile:

„Seibersdorf

Reisenberg und Seibersdorf“