# 77. Gesetz:Gliederung des Landes Niederösterreich in Gemeinden - Änderung

> Der Landtag von Niederösterreich hat am 21. Oktober 2021 beschlossen:

Änderung des Gesetzes über die Gliederung des Landes Niederösterreich in Gemeinden

> Das Gesetz über die Gliederung des Landes Niederösterreich in Gemeinden, LGBl. 1030, wird wie folgt geändert:

1. Im § 1 wird die Wortfolge „Leopoldsdorf im Marchfelde“ durch die Wortfolge „Leopoldsdorf im Marchfeld“ ersetzt.

2. Im § 2 Abs. 2 wird nach dem ersten Satz folgender Satz eingefügt:

„Abweichend davon gelten für Grenzänderungen von Städten mit eigenem Statut die diesbezüglichen Bestimmungen der NÖ Gemeindeordnung 1973, ausgenommen des § 12 Abs. 2, sinngemäß.“