# 81. Verordnung: Bildung von Sanitätsgemeinden - Änderung

> Die NÖ Landesregierung hat am 7. Dezember 2021 aufgrund des § 3 des NÖ Gemeindeärztegesetzes 1977, LGBl. 9400 in der Fassung LGBI. Nr. 84/2019, verordnet:

Änderung der Verordnung über die Bildung von Sanitätsgemeinden

> Die Verordnung über die Bildung von Sanitätsgemeinden, LGBl. Nr. 28/2016, wird wie folgt geändert:

1. In der Anlage entfällt in der Tabelle die Zeile:

„Altenburg

Altenburg, Röhrenbach ohne die KG Neubau und Winkel“

2. In der Anlage entfallen in der Tabelle die Zeilen:

„Behamberg

Behamberg, St. Peter in der Au mit den KG Hohenreith und Kirnberg

Breitenfurt bei Wien

Breitenfurt bei Wien und Laab im Walde“

3. In der Anlage entfällt in der Tabelle die Zeile:

„Göttlesbrunn-Arbesthal

Göttlesbrunn-Arbesthal und Höflein“