# 84. Verordnung:NÖ Landschaftsabgabeverordnung 2019 - Änderung

> Die NÖ Landesregierung hat am 14. Dezember 2021 aufgrund des § 6 Abs. 3 des NÖ Landschaftsabgabegesetzes 2007, LGBl. 3630-1, verordnet:

Änderung der NÖ Landschaftsabgabeverordnung 2019

> Die NÖ Landschaftsabgabeverordnung 2019, LGBl. 3630/1, wird wie folgt geändert:

1. Im Titel wird die Jahreszahl „2019“ durch die Jahreszahl „2022“ ersetzt.

2. Im § 1 werden die Zahl „0,217“ jeweils durch die Zahl „0,230“ und die Zahl „0,060“ jeweils durch die Zahl „0,063“ ersetzt.

3. Im § 2 wird die Jahreszahl „2019“ durch die Jahreszahl „2022“ ersetzt.

4. Im § 3 erhält der bisherige Text die Bezeichnung Abs. 1. Folgender Abs. 2 wird angefügt:

„(2) Der Titel sowie §§ 1 und 2 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 84/2021 treten am 1. Jänner 2022 in Kraft.“