# 90. Verordnung:1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung - Änderung

> Die NÖ Landesregierung hat am 21. Dezember 2021 aufgrund der §§ 20 bis 22 des NÖ Gemeindeverbandsgesetzes, LGBl. 1600 in der Fassung LGBl. Nr. 35/2021, verordnet:

Änderung der 1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung

> Die 1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung, LGBl. 1600/2, wird wie folgt geändert:

1. Im § 7 wird folgender Abs. 38 angefügt:

„(38) Das Ausscheiden der Gemeinden Lengenfeld und Raxendorf sowie die von der Verbandsversammlung am 14. Oktober 2021 beschlossene Änderung der Satzung (§ 2) werden genehmigt. Das Ausscheiden und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 2022 wirksam.“

2. Im § 15 wird folgender Abs. 4 angefügt:

„(4) Die von der Verbandsversammlung am 11. November 2021 beschlossene Änderung der Satzung (§ 6 Abs. 5) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wird am 1. Jänner 2022 wirksam.“

3. Im § 16 wird folgender Abs. 27 angefügt:

„(27) Die Übertragung der Berechnung, Vorschreibung, Einhebung und zwangsweisen Einbringung der Wassergebühren der Gemeinde Langschlag sowie die von der Verbandsversammlung am 20. April 2021 beschlossene Änderung der Satzung (§ 3 Abs. 1) werden genehmigt. Die Übertragung und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 2022 wirksam.“

4. Im § 24 wird folgender Abs. 17 angefügt:

„(17) Die Übertragung der Berechnung, Vorschreibung, Einhebung und zwangsweisen Einbringung der Grundsteuer der Gemeinde Hochwolkersdorf sowie die von der Verbandsversammlung am 26. Mai 2021 sowie mit Umlaufbeschluss vom 28. Oktober 2021 beschlossenen Änderungen der Satzung (§§ 3, 6 Abs. 5) werden genehmigt. Die Übertragung und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 2022 wirksam.“

5. Im § 28 wird folgender Abs. 35 angefügt:

„(35) Die Übertragung der Berechnung, Vorschreibung, Einhebung und zwangsweisen Einbringung der Kanaleinmündungsabgabe und der Wasseranschlussabgabe der Gemeinden Krummnußbaum und Pöchlarn sowie die von der Verbandsversammlung am 14. Juni 2021 beschlossene Änderung der Satzung (§ 3 Abs. 3a) werden genehmigt. Die Übertragung und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2021 wirksam.“

6. Im § 43 wird folgender Abs. 11 angefügt:

„(11) Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und von der Verbandsversammlung am 4. Dezember 2020 beschlossene Änderung der Satzung (§§ 13, 14) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wird am 1. Jänner 2022 wirksam.“

7. Im § 45 wird folgender Abs. 11 angefügt:

„(11) Der Beitritt der Gemeinde Kaumberg sowie die von der Verbandsversammlung am 4. Oktober 2021 beschlossene Satzungsänderung (§§ 2, 3 Abs. 1 u. 2, 6 Abs. 4 und 20) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 2022 wirksam.”

8. Im § 59 wird folgender Abs. 7 angefügt:

„(7) Die Übertragung der Vollziehung der Rattenbekämpfung einschließlich der Einhebung und Einbringung der verordneten Beiträge für die Gemeinden Japons und Meiseldorf wird genehmigt. Die Übertragung wird am 1. Jänner 2022 wirksam.”

9. Im § 71 wird folgender Abs. 7 angefügt:

„(7) Die Übertragung der Berechnung, Vorschreibung, Einhebung und zwangsweisen Einbringung der Abfallwirtschaftsgebühr und der Abfallwirtschaftsabgabe sowie die Übertragung der Berechnung, Vorschreibung, Einhebung und zwangsweisen Einbringung der Seuchenvorsorgeabgabe, einschließlich einer Überprüfung dieser Abgaben bei den Abgabepflichtigen für die Gemeinde Wilfersdorf sowie die von der Verbandsversammlung am 14. September 2021 beschlossene Satzungsänderung (§ 3 Abs. 2 und 4) werden genehmigt. Die Übertragungen und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 2022 wirksam.”

10. Im § 97 wird folgender Abs. 5 angefügt:

„(5) Der Austritt der Gemeinde Kaumberg und die von der Verbandsversammlung am 9. November 2021 beschlossene Änderung der Satzung (§ 2) werden genehmigt. Die Satzungsänderung wird am 1. Jänner 2022 wirksam.“

11. Nach § 183 wird folgender § 184 angefügt:

### „§ 184 {#prov_184}

### Gemeindeverband der Musikschule Unteres Traisental – Traismauer, Sitzenberg-Reidling, Nußdorf {#prov_gemeindeverband_der_musikschule_unteres_traisental_traismauer_sitzenberg_reidling_nu_dorf}

Die von den Gemeinden Traismauer, Sitzenberg-Reidling und Nußdorf ob der Traisen beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes „Gemeindeverband der Musikschule Unteres Traisental – Traismauer, Sitzenberg-Reidling, Nußdorf” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 2021 wirksam.”