# 4. Gesetz:NÖ Jugendgesetz - Änderung

> Der Landtag von Niederösterreich hat am 18. November 2021 beschlossen:

Änderung des NÖ Jugendgesetzes

> Das NÖ Jugendgesetz, LGBl. 4600, wird wie folgt geändert:

1. Im Inhaltsverzeichnis entfällt im I. Abschnitt der Eintrag

„§ 8a Förderung der Fahrtkosten von Studierenden“

2. Im Inhaltsverzeichnis entfällt im I. Abschnitt der Eintrag

„§ 8c Datenverarbeitung für Förderungen gemäß § 8a“

3. § 8a entfällt.

4. § 8c entfällt.

5. Im § 31 wird folgender Abs. 6 angefügt:

„(6) Die Einträge im Inhaltsverzeichnis zu § 8a und § 8c, sowie die § 8a und § 8c in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 98/2018 treten mit Ablauf des 31. Jänner 2022 außer Kraft.“