# 26. Verordnung:Muster für die Durchführung von Verfahren aufgrund des NÖ VVVG - Änderung

> Die NÖ Landesregierung hat am 26. April 2022 aufgrund des § 84 des NÖ Volksbegehrens-, Volksabstimmungs- und Volksbefragungsgesetzes, LGBl. Nr. 10/2018 in der Fassung LGBl. Nr. 35/2021, verordnet:

Änderung der Verordnung der Muster für die Durchführung von Verfahren aufgrund des NÖ VVVG

> Die Verordnung der Muster für die Durchführung von Verfahren aufgrund des NÖ VVVG, LGBl. Nr. 33/2018, wird wie folgt geändert:

1. Im § 3 erhält der bisherige Text die Bezeichnung Abs. 1. Folgender Abs. 2 wird angefügt:

„(2) Die Muster 2, 8, 13 und 20 der Anlagen in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 26/2022 treten mit 1. Juni 2022 in Kraft.“

2. In der Anlage lautet das Muster 2:

3. In der Anlage lautet das Muster 8:

4. In der Anlage lautet das Muster 13:

5. In der Anlage lautet das Muster 20: