# 38. Gesetz:NÖ Wasserwirtschaftsfondsgesetz - Änderung

> Der Landtag von Niederösterreich hat am 19. Mai 2022 beschlossen:

Änderung des NÖ Wasserwirtschaftsfondsgesetzes

> Das NÖ Wasserwirtschaftsfondsgesetz, LGBl. 1300, wird wie folgt geändert:

1. Im § 2 Abs. 1 lit. g wird der Punkt durch einen Beistrich ersetzt und folgende lit. h und i angefügt:

2. Im § 3 Abs. 5 wird nach dem Zitat „§ 2 Abs. 1 lit. c bis f“ die Wortfolge „sowie lit. h und i“ eingefügt.

3. Nach § 12 Abs. 2 wird folgender Abs. 2a eingefügt:

„(2a) Sitzungen des Kuratoriums können in besonderen Situationen ausnahmsweise in Form einer Videokonferenz abgehalten werden. Die Bestimmungen der Abs. 3 bis 6 gelten sinngemäß.“